Endlich hat Google ein Einsehen und passt seine Tracking-Software Google Analytics an die Forderungen der Datenschutzbeauftragten an. Mittels eines Scripts ist es nun möglich, Google Analytics so zu konfigurieren, dass die letzten beiden Oktette der IP-Adresse anonymisiert werden. So möchte Google die Zuordnung der Daten zu realen Personen verhindern und sie vom lästigen Makel der Personenbezogenheit frei halten. Dies gelingt Google allerdings nicht vollständig, was ich mit den folgenden Überlegungen zeigen möchte. Eines der wichtigsten Argumente für den Einsatz von Google Analytics ist das sogenannte Conversion Tracking von geschalteten Google Adwords. (Erläuterung zu Adwords siehe unten)

Damit der Anzeigenkunde herausfinden kann, welche seiner geschalteten Suchwörter großen Umsatz bringen, hilft die adwordsinterne Statistik nicht viel, da diese nur Auskunft gibt, wie oft eine Suche zur Anzeige und einem Klick auf die Anzeige geführt hat. Mit dem sogannten Conversion Tracking bietet Google die Möglichkeit, Adwords und Analytics zu verbinden. So kann der Anzeigenkunde verfolgen, was derjenige, der eine Anzeige anklickt, nachfolgend auf der Webseite des Anzeigekunden macht. Beispielweise sieht man so, dass ein Kunde der die Anzeige „Wir bieten kostenlose Versicherungsvergleiche“ beim Suchbegriff „Autoversicherung“ angeklickt hat, den Versicherungsrechner auf der eigenen Homepage benutzt und nachfolgend über die eigene Seite eine Versicherung abgeschlossen hat. So kann der Anzeigenkunde sehen, welche Adwordsanzeigen zu Umsatz führen und welche nur zu Seitenbesuchen ohne Umsatz. Nun ist er in der Lage, seine Werbung optimal auszurichten. Dies ist der entscheidende Vorteil von Google Analytics zu anderen Trackingprodukten, die ja nicht auf die Daten von Adwords zugreifen können.

Und an dieser Stelle kommt der Datenschutz wieder ins Spiel. Auch wenn Google durch das Script nicht mehr die IP-Adresse direkt von Analytics bekommt, so wird sie aber bei der Google Suche und dem Klicken auf die Adwordsanzeige an Google übertragen. Und damit bei Google das Conversion Tracking funktioniert, muss Google die Daten von Adwords mit den Daten von Analytics verbinden, z.B. in Form einer Session-ID. Das wieder bedeutet, dass Google die IP von Analytics gar nicht mehr bracht, da sie ja bereits durch den Suchvorgang und den Adwordsklick bekannt sind. Die gewonnenen Daten aus Analytics sind somit nach wie vor personenbezogen und ohne Einwilligung der Betroffenen erhoben, verarbeitet und ins Ausland übertragen worden.

Einen Vorteil hat die neue Funktion allerdings gebracht: Besucher, die die Seite direkt durch Eingabe der Adresse ansurfen, bleiben anonym.

Erläuterung zu Google Adwords

Mit Adwords hat Google ein Anzeigensystem geschaffen, das Unternehmen ermöglicht, bezahlte Anzeigen neben den eigentlichen Suchergebnissen zu positionieren. Diese Anzeigeblöcke werden pro Klick abgerechnet, wobei jedoch der Preis pro Klick nicht von Google bestimmt wird, sondern von den Unternehmen. Hierzu legt der Anzeigenkunde im Administrationsbereich von Adwords fest, wie viel Geld er bereit ist, pro Klick auf eine Anzeige zu einem bestimmten Suchwort zu bezahlen, beispielweise für das Suchwort „Autoversicherung“ 2,30 Euro pro Klick. Wenn nun jemand bei Google nach dem Wort „Autoversicherung“ sucht, schaut Google nach, welche Anzeigekunden für das Suchwort einen Betrag eingetragen haben und zeigt deren Anzeige an. Bezahlen muss der Kunde jedoch nur bei Anklicken der Anzeige. Nun könnte man ja denken, dann sollte man nur wenige Cent pro Klick eintragen und schon bekommt man viel Werbung für wenig Geld. Um dies zu verhindern, werden die Anzeigen von Google nach Höhe der eingetragenen Geldbeträge sortiert und beginnend mit dem höchsten absteigend angezeigt. Pro Suchergebnisseite werden 8 Anzeigen geschaltet, d.h. wenn man mit der Höhe des Betrages auf Rang 26 in der Liste steht, erscheint die Anzeige auf Seite 4. Da jedoch die meisten Nutzer der Googlesuche sich nur die erste Seite, höchstens noch die zweite Seite anschauen, findet niemand die Werbung auf Seite 4. Das bedeutet, um effektiv werben zu können, ist eine Platzierung auf der ersten Seite notwendig. Dies führt dazu, dass sich bei guten Suchwörtern die Unternehmen immer weiter bei dem Betrag, den Sie bereit sind pro Klick zu bezahlen, überbieten. (z.B. kostet Datenschutz auf Seite eins derzeit 4,20 Euro pro Klick)

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